Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Anforderung des Anmeldeformulars ist die Teilnahme am Schwimmkurs verbindlich. Wird ein Schwimmkurs trotz Anmeldung nicht wahrgenommen, so sind 50% des vereinbarten Kurspreises zu entrichten.
2. Nichterscheinen zum Unterricht begründet keine Rückerstattung von Kursgebühren. Die Schule ist nicht verpflichtet, den Unterrichtsstoff nachzulehren. Nach Maßgabe freier Plätze in anderen Gruppen und in Absprache mit den Lehrern der Schwimmschule können wegen Krankheit des Schwimmschülers bis maximal eine versäumte Unterrichtsstunde nachgeholt werden.
Die Krankmeldung muss spätestens am Abend vor der vereinbarten Unterrichtsstunde erfolgen. Unentschuldigte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Nicht wahrgenommene Ersatzstunden können auch im Krankheitsfall nicht wiederholt werden. Im Falle nachgewiesener Krankheit (Ärztliches Attest) und Unterrichtsausfall von mehr als 4 Stunden hintereinander wird auf Wunsch die versäumte Unterrichtszeit gutgeschrieben und bei Belegung eines neues Kurses verrechnet.
Diese Vereinbarung gilt für längstens 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Kursteilnehmer keine Ansprüche mehr stellen.
3. Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit der Schwimmlehrer oder sonstiger zwingender Gründe) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung.
4. Die Ferienzeiten der Schwimmschule orientieren sich an den Baden-Württemberger Schulferien. Abweichungen um einige Tage zu Beginn und am Ende der Ferien sind möglich. Die genauen Termine werden vorher bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
5. Für die Kursteilnehmer und deren Begleiter besteht Versicherungsschutz durch eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung.
6. Die Schule haftet nicht für Diebstähle.
7. Für mutwillig angerichtete Schäden an den Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder.
8. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden.
9. In allen Räumen der Schulen und Bäder sowie in den Außenanlagen ist Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu halten. Das Betreten des privaten Grundstücksbereichs ist nicht erwünscht.
10. Das Rauchen in allen Räumen der Schwimmschule ist verboten.
11. Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen.